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Geschäftsordnung

 

1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer und dem Schriftleiter. Er leitet die Geschäfte der DGD e.V. entsprechend der Satzung und der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse.

2. Der 1. Vorsitzende vertritt die DGD e.V. nach außen und bei Gericht. Er leitet die Vorstandssitzungen, die Mitgliederversammlung und hat jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der 1. Vorsitzende kann anderen Mitgliedern Vollmachten zur Vertretung der DGD e.V. erteilen, wobei seine Verantwortlichkeit nicht berührt wird. Der 1. Vorsitzende kannohne Abstimmung über Beträge bis zu 500 Euro entscheiden.

3. Der 2. Vorsitzende übernimmt die Aufgaben des 1. Vorsitzenden bei dessen Verhinderung. Außerdem ist er für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Maßnahmen die größeren Aufwand oder Kosten erfordern, sind mit dem Vorstand abzustimmen.

4. Der Schatzmeister erledigt sämtliche Kassengeschäfte einschließlich die, der Vereinszeitung (Guppy Report) Er hat alle Einnahmen und Ausgaben buchmäßig zu führen und zu belegen. Es ist eine Bargeldkasse und ein Konto zu führen, aus denen die laufenden Kosten zu bestreiten sind. Zeichnungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist ein Kassenbericht zu erstellen von dem die anderen Vorstandsmitglieder eine Kopie erhalten. Der Schatzmeister ist verpflichtet, Kassenunterlagen nach den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren. Bei der Buchführung sind längere Fristen zu beachten. Er ist für die Verwaltung von Aufnahmeanträgen verantwortlich und hat jährlich eine Mitgliederliste zu erstellen. Einzugsermächtigungen hat er verantwortlich zu bearbeiten und zu verwalten. Über Beträge bis zu 500 Euro kann er eigenverantwortlich entscheiden.

5. Der Geschäftsführer erledigt die laufenden Verwaltungsaufgaben und den Schriftverkehr. Er ist für die Einberufung und Vorbereitung von Versammlungen sowie der Erfassung und Bearbeitung Von Anträgen zuständig. Wichtige Mitteilungen für die Mitglieder sind für die Veröffentlichung im Guppy Report an den Schriftführer weiter zu leiten.

6. Der Schriftführer hat die Aufgabe, den Guppy Report zu erstellen. Dazu gehört, vereinsinterne Informationen im Nachrichtenteil zu veröffentlichen und eingehende Artikel, Beiträge und Berichte zu prüfen. Er erstellt von Versammlungen ein Protokoll.

7. Abstimmungen innerhalb des Vorstandes können auch schriftlich oder auf elektronischem Weg stattfinden. Bei der Abstimmung zählt die einfache Mehrheit. Beim Wechsel oder Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes sind die Vereinsunterlagen innerhalb von zwei Wochen für den neuen Amtsinhaber zum abholen bereit zu halten.

8. Die Kasse ist einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung zu prüfen. Dazu werden von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer gewählt. Die Kassenprüfer werden zweijährig im Wechsel gewählt. Sie haben die Kasse zu prüfen, der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten und durch ihre Unterschrift im Kassenbuch und auf dem Kassenbuch die Richtigkeit zu dokumentieren.

9. Der Jahresbeitrag beträgt 40 Euro. Für Schüler, Studenten, Rentner und Ehepaare beträgt der Beitrag 20 Euro. Der Jahresbeitrag für das kommende Jahr ist am 1.November durch Bankeinzug zu zahlen. Entstehende Kosten durch Rückbuchungen gehen zu Lasten des Mitgliedes.

10. Die DGD e.V. ist Mitglied im IKGH und WGA.